Der Vorstand der Sparda-Bank Hannover eG will den stellvertretenden Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, Detlev Hagenkord, weiterhin fristlos kündigen. Obwohl das Arbeitsgericht in Hannover die Klage der Bank bereits im Juni 2020 abgewiesen hat, bleibt der Vorstand bei seiner Linie, ein aktives Betriebsratsmitglied aus dem Unternehmen entfernen zu wollen.
Am Mittwoch, den 10. März, findet um 13 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Verhandlung in der 2. Instanz statt.
Unter dem Motto: „Detlev bleibt“ rufen wir daher am 10.März um 12:30 Uhr zu einer solidarischen Unterstützung vor dem Landesarbeitsgericht auf um unser Unverständnis zum Ausdruck zu bringen und um Detlev den Rücken zu stärken. Denn gemeint sind wir alle!
Das Arbeitsgericht hat bereits im Juni 2020 entschieden, dass Detlevs Verhalten kein ausreichender Grund für eine Kündigung des Betriebsrates sei. Wegen eines kleinen Fehlers versucht die Bank einen aktiven Vertreter der Belegschaft rauszuschmeißen! Die Vorwürfe der Sparda-Bank, der Betriebsrat würde die Belegschaft bespitzeln, sind absurd. Der Vorstand sollte endlich wieder auf den Weg einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Gewerkschaft zurückkehren!“
Jörg Reinbrecht, Leiter des ver.di Teams Finanzdienstleistungen Niedersachsen/Bremen
In einer Petition hatten sich im Vorfeld der ersten Verhandlung bereits mehr als 5.300 Menschen gegen das Vorgehen der Sparda-Bank ausgesprochen, die durch dieses Vorgehen ihre eigenen genossenschaftliche Werte mit Füßen tritt.
Die Schweinerei geht weiter – unglaublich!
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Der Vorstand wird vom Gericht erneut eins auf die Nase bekommen. Wünschenswert wäre es, wenn der Vorstand zu einem Kurs DEMOKRATIE und betriebliche MITBESTIMMUNG verdonnert würde.
Was soll man von Vorständen halten, die aktiven gewerkschaftlichne Betriebsräten das Leben schwer machen und die die genossenschaftliche Organisationsform ausnutzen, um mit gelben Organisationen Tarifverträge abschließen?
Ich kann mich Henryk Plonka nur anschließen: UNGLAUBLICH!!!
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Das Landesarbeitsgericht kann das Urteil vom Juni 2020 doch nur bestätigen!
Der Vorstand will aktive Gewerkschafter mit haarsträubenden Kündigungsgründen unter Druck setzen und damit gewerkschaftliche Arbeit behindern.
Heimliches Abhören sieht ja wohl anders aus! Detlef muß bleiben!
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